Pflegegrad 4
Täglicher Pflegesatz
Pflegeentgeld | Unterkunft und Verpflegung | Investitionsfolgekosten | Tagessatz |
100,68 € | 24,07 € | 10,77€ | 135,52 € |
Der Anspruch der Kurzzeitpflege ist zeitlich und dem Betrag nach begrenzt: maximal für acht Wochen pro Kalenderjahr, höchstens 1.612,00 €. Mit jedem Kalenderjahr entsteht der Anspruch neu.
Die Pflegekassen übernehmen nur den Anteil für die allgemeinen Pflegeleistungen. Die Hotelkosten (Unterkunft und Verpflegung) und Investitionsfolgekosten sind vom Pflegebedürftigen selbst zu finanzieren.