Kurzzeitpflege

Verfahrensweise:

  • Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse vor Eintritt in die Kurzzeitpflege
  • Antrag bei der Pflegekasse auf Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege
  • Gegebenenfalls parallel dazu: Antrag auf Übernahme der Kosten für die Kurzzeitpflege beim Sozialamt

Je nach Pflegegrad ergeben sich unterschiedliche Kosten für den Aufenthalt in unserer Kurzzeitpflege:

Kontakt

Elisabeth Haus
Lange Straße 23
48488 Emsbüren

Telefon:
05903 953-0

E-Mail
info@elisabethhaus-emsbueren.de

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Der Träger der Pflegeeinrichtung nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Streitbeilegungsstelle teil.

 

Medizinproduktesicherheit

Sie erreichen unseren Beauftragten für Medizinproduktesicherheit (gem. §6 der MPBetreibV) unter folgender E-Mail-Adresse: medizinproduktesicherheit@elisabethhaus-emsbueren.de

 

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